Übertritt
Am Ende der Grundschulzeit erhalten die Kinder eine Schullaufbahnempfehlung.
An die vierjährige Grundschule schließen sich im bayerischen Schulsystem verschiedene weiterführende Schulen an:
Mittelschule
Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 oder 5 bis 10. Der Unterricht ist stark auf berufsbezogene Inhalte ausgerichtet.
Realschule
Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10.
Sie vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung.
Gymnasium
Das Gymnasium gliedert sich in die Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) und die gymnasiale Oberstufe (Klasse 11 bis 13).
Ziel ist der Erwerb der Hochschulreife.
Wie ist der Wechsel von der Grund- auf eine weiterführende Schule in Bayern geregelt?
Auch wenn das Übertrittszeugnis die Eignung für eine bestimmte Schulart feststellt, so gilt dies nur für einen Übertritt im jeweils folgenden Schuljahr.
Entscheidend ist die Gesamtdurchschnittsnote der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Klasse.
Für eine Gymnasialempfehlung ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 notwendig.
Für eine Realschulempfehlung ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 notwendig.
Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der erforderliche Notendurchschnitt für den gewünschten Schultyp nicht erreicht worden ist?
Wollen die Kinder trotz schlechteren Notendurchschnitts auf das Gymnasium bzw. die Realschule wechseln, können sie am Probeunterricht dieser beiden Schulformen teilnehmen.
Innerhalb von drei Tagen werden dort schriftliche Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Außerdem werden mündliche Leistungen benotet. Anschließend entscheidet die Gesamtnote über den Verbleib an dieser Schulform.